Der Traum von den eigenen vier Wänden ist für viele ein wichtiger Meilenstein in der individuellen Lebensplanung. Seine Erfüllung bedeutet einen großen Schritt in Richtung Zukunft und ist nicht selten die größte Investition des Lebens. Sie wünschen sich einen verlässlichen, kompetenten und leistungsstarken Spezialisten? Dann sind Sie bei uns genau an der richtigen Adresse.
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Immobilienvermittlung
Egal ob Sie eine Immobilie erwerben oder veräußern wollen, unsere S-Immobilienmakler bringen Verkäufer und Käufer unkompliziert zusammen und regeln den gesamten Prozess diskret und quasi von heute auf morgen. Mit Vorteilen für beide Seiten in bewährter Sparkassenqualität.
Wie Ihre persönliche Immobilienfinanzierung aussieht, hängt von vielen Faktoren ab. Deshalb schneiden wir Ihre Finanzierung im Detail und im gemeinsamen Austausch ganz individuell auf Sie zu – selbstverständlich immer unter Berücksichtigung der staatlichen Fördermöglichkeiten.
Besonders in Zeiten, in denen der persönliche CO2-Fußabdruck zu 30 bis 40% durch die eigene Immobilie bestimmt ist, wird der Wunsch nach energieeffizientem Wohnen sowie nachhaltigen Renovierungen und Modernisierungen immer größer. Egal was Sie vorhaben, gerne unterstützen unsere Spezialisten Sie auf der Suche nach der passenden Finanzierung.
Ob als Bauherr oder als stolzer Besitzer einer eigenen Immobilie: Sie tun immer gut daran, sich von Anfang an optimal abzusichern. Auch unsere Versicherungsspezialisten sind ganz in Ihrer Nähe, ermitteln gerne mit Ihnen gemeinsam den Wert Ihres Eigentums und prüfen, welche Versicherungen Sie benötigen – und welche nicht.
Neben dem klassischen Kauf sind auch Versteigerungen eine schöne Möglichkeit, die Wunschimmobilie zu finden – und das häufig zu günstigen Preisen. Einige Unterschiede gibt es allerdings. Gewinnen Sie hier einen ersten Einblick in das Thema und einen Eindruck vom Angebot in Ihrer Region.
Das Gericht bestimmt den Termin und veröffentlicht ihn im Bundesanzeiger, in der örtlichen Tagespresse und an der Gerichtstafel beim Amtsgericht. Einige Amtsgerichte veröffentlichen ihre Termine auch im Internet. Die Versteigerung ist öffentlich.
Im ersten Termin darf der Rechtspfleger den Zuschlag nicht erteilen, wenn das Meistgebot 5/10 des Verkehrswertes nicht erreicht (sogenannte 5/10-Grenze). Liegt das Meistgebot unter 7/10 des Verkehrswertes, kann der Gläubiger den Antrag auf Zuschlagsversagung stellen (sogenannte 7/10-Grenze). Die Grenzen gelten auch im zweiten Termin, wenn im ersten Termin kein Gebot abgegeben wurde.
Es empfiehlt sich, vor oder im Termin mit dem Gläubiger zu sprechen, um dessen Preisvorstellung zu erfahren. Auch bei einem Gebot über 7/10 des Verkehrswertes kann der Gläubiger den Zuschlag durch Einstellung des Verfahrens verhindern.
Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der zum Zeitpunkt der Bewertung im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften zu erzielen ist. Eine genaue Definition ergibt sich aus § 194 BauGB.
Das Gericht beauftragt einen öffentlich bestellten Gutachter, der nach einem Ortstermin ein Verkehrswertgutachten erstellt. Möglich ist auch die Beauftragung eines Gutachterausschusses. Das Gerichtsgutachten kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes eingesehen werden. Dem Gläubiger liegt ebenfalls eine Abschrift vor.
Gebote werden im Versteigerungstermin mündlich abgegeben. Bieten kann jeder Interessent, der sich durch Personalausweis oder Reisepass ausweisen und die notwendige Sicherheitsleistung im Termin erbringen kann.
Die Sicherheitsleistung beträgt in der Regel zehn Prozent des gerichtlich festgesetzten Verkehrswertes. Sie muss sofort gegenüber dem Amtsgericht geleistet werden. Ansonsten wird das Gebot zurückgewiesen.
Die Bietsicherheit kann auf verschiedene Arten erbracht werden: zum Beispiel durch vorherige Überweisung an die Gerichtskasse oder die unbedingte und unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft eines inländischen Kreditinstitutes.
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