Überblick

Was ist eine Kontopfändung?

Eine Kontopfändung ist eine gerichtliche Maßnahme, mit der ein Gläubiger versucht, sein Geld einzufordern. Dazu wird beim Gericht ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragt. Damit können Konten gesperrt und Guthaben eingezogen werden.

Was bedeutet das für Sie?

Nach einer Kontopfändung werden Ihre Konten und Kreditkarten gesperrt. Sie können nur noch Geld abheben, wenn mehr auf dem Konto ist als der gepfändete Betrag. Bitte beachten Sie: Es gibt keinen automatischen Schutz Ihres Existenzminimums. Auch Sozialleistungen sind zunächst nicht verfügbar.

Welche Lösungen haben Sie?

Sie haben zwei Möglichkeiten:
Pfändung bezahlen: Wenn möglich, zahlen Sie sofort. Dann werden Ihre Konten wieder freigegeben.

Pfändungsschutzkonto: Lassen Sie Ihr Girokonto in ein P-Konto umwandeln – nur so erhalten Sie Schutz vor Pfändungen.

Details zu Ihren Pfändungen

Für einen schnellen Überblick erhalten Sie hier Informationen zu Ihren Pfändungen, wie den Namen des Gläubigers, die Höhe der Gesamtforderung, das Pfändungsdatum und das Aktenzeichen.

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Junge Frau sitzt entspannt mit Smartphone am Fenster – als Symbol für den Online-Service „Pfändung bezahlen"

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Sie können einen Teil oder die gesamte Forderung über unseren Online-Auftrag begleichen.

Pfändungsschutzkonto eröffnen

P-Konto Zusatzvereinbarung

Ein Girokonto auf eine Einzelperson kann kostenlos in ein P-Konto umgewandelt werden. Bei einer bestehenden oder neuen Kontopfändung greift dann automatisch der Pfändungsschutz. Der Grundfreibetrag wird gemäß Pfändungstabelle berücksichtigt. Wenn Sie Anspruch auf einen höheren Freibetrag haben (z. B. bei Unterhalt), brauchen Sie eine Bescheinigung – zum Beispiel vom Arbeitgeber oder der Schuldnerberatung. Nutzen Sie unseren Online-Service, um Ihr Konto in ein P-Konto umzuwandeln.

FAQ's

FAQ

Wie entsteht eine Kontopfändung?

Ein Gläubiger kann beim Gericht einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragen. Damit darf er das Konto des Schuldners sperren und das Guthaben pfänden.

Wie bekomme ich ein P-Konto?

Jede Privatperson hat Anspruch auf ein P-Konto – außer juristische Personen. Die Umwandlung geht, wenn es ein Einzelkonto ist und Sie noch kein anderes P-Konto haben. Bitte beachten Sie: Ein P-Konto darf nicht überzogen werden und keine Kreditkarten enthalten. Die Umwandlung gilt dauerhaft. Auch bei neuen Pfändungen bleibt der Schutz bestehen.

Kann ich ein P-Konto auch nach einer Pfändung einrichten?

Ja. Auch wenn Ihr Konto schon gepfändet ist, können Sie es innerhalb eines Monats in ein P-Konto umwandeln. Dann gilt der Schutz rückwirkend ab Zustellung der Pfändung. Die Sparkasse braucht bis zu drei Werktage zur Bearbeitung.

Wichtig: Sie müssen die Umwandlung nur einmal beantragen – bei neuen Pfändungen wird das P-Konto automatisch wieder aktiviert.

Kann das P-Konto auch ein Gemeinschaftskonto sein?

Nein. Ein P-Konto ist nur für Einzelpersonen möglich. Wird ein Gemeinschaftskonto gepfändet, darf die Sparkasse erst nach einem Monat Geld an den Gläubiger auszahlen.

In dieser Zeit kann jede Kontoinhaberin oder jeder Kontoinhaber seinen Anteil auf ein eigenes Einzelkonto übertragen lassen. Das Guthaben wird halbiert – bei zwei Inhabern bekommt jeder die Hälfte.

Andere Aufteilungen sind mit Zustimmung aller Beteiligten möglich. Der Schuldner kann über sein Guthaben nur mit einem P-Konto verfügen. Der andere Inhaber braucht kein P-Konto. Auch wenn nur eine Person betroffen ist, wird das Gemeinschaftskonto gesperrt.

Wie viel Geld ist auf meinem P-Konto geschützt?

Der Grundfreibetrag gilt automatisch. Je nach Lebenssituation kann der Freibetrag erhöht werden – z. B. bei Unterhaltspflichten. Details finden Sie in der „Kundeninformation zum Pfändungsschutzkonto“.

Werden Ruhenderklärungen akzeptiert?

Nein. Sie werden nicht anerkannt.

Informationen zu Ihrer Pfändung

Ihr Gläubiger informiert Sie über alle Details zur Pfändung. Bei Fragen helfen Schuldnerberatungsstellen oder eine Rechtsberatung.

Daten zu Ihrem Konto (z. B. Umsätze, verfügbarer Betrag) finden Sie im Online-Banking oder auf Ihren Kontoauszügen.

Fragen zum Pfändungsschutzkonto?
Rufen Sie uns gerne an01805 045 315 Montag bis Freitag: 9–12 Uhr und Montag bis Donnerstag: 14–16 Uhr für 14 Cent/Min. aus dem Festnetz der DTAG. Bei Anrufen aus Mobilfunknetzen beträgt der Preis max. 42 Cent/Min.
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Rufen Sie uns gerne an01805 045 315 Montag bis Freitag: 9–12 Uhr und Montag bis Donnerstag: 14–16 Uhr für 14 Cent/Min. aus dem Festnetz der DTAG. Bei Anrufen aus Mobilfunknetzen beträgt der Preis max. 42 Cent/Min.
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