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Vorteile

Ihre Vorteile im Überblick

  • Für Gründung, Wachstum, Effizienz, Digitalisierung und Innovation
  • Zuschüsse und zins­günstige Darlehen erhalten
  • Kombination verschiedener Förder­programme möglich
  • Sicherheit durch feste und günstige Zinsen
  • Lange Lauf­zeiten
  • Tilgungs­freie Anlauf­jahre schonen Ihre Liquidität

Die Kredit­anstalt für Wiederaufbau (KfW)

Als Förderbank unter­stützt die KfW Unternehmen, Gründer und Frei­berufler dabei, sich weiter­zuentwickeln: Verschiedene Förder­programme bieten zins­günstige Kredite und Zuschüsse – zum Beispiel, um innovative Ideen zu verwirklichen oder die Energie­effizienz eines Unternehmens auszu­bauen. Die Sparkasse ist einer der Haupt­vertriebs­partner der KfW-Bank.

Ihr nächster Schritt

Ihr Berater informiert Sie gerne im Detail über die verschiedenen Förder­programme und unterstützt Sie dabei, die passenden Förder­mittel zu beantragen. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.

Digitalisierung und Innovation

Innovative Ideen umsetzen

  • Für zukunfts­weisende und innovative Vorhaben
  • Für die Entwicklung neuer Produkte und Prozesse in Ihrem Unter­nehmen
  • Zur Finanzierung von Investitionen und Betriebs­mitteln jeder Größen­ordnung
  • Optionaler erleichterter Kredit­zugang durch Übernahme von bis zu 70 Prozent des Risikos durch die KfW
  • Vereinfachte Antrags­stellung

Ihre Förder­möglich­keiten im Überblick

Für zukunftsweisende Vorhaben und innovative Unternehmen

Mit dem KfW-Programm ERP-Digitalisierungs- und Innovations­kredit werden innovative Vorhaben sowie einzelne Digitalisierungs­projekte mit bis zu 25 Millionen Euro pro Vorhaben gefördert, sowohl für Investitionen als auch für Betriebs­mittel.

Gefördert werden können zum Beispiel:

1. Digitalisierungs­vorhaben: Investitionen in digitale Produkte, Prozesse und Strategien in Ihrem Unter­nehmen, wie zum Beispiel:

  • Inner­betriebliche Breitband­netze
  • Datensicherheits­konzepte
  • Digitale Plattformen und Apps
  • Vernetzung von ERP- und Produktions­systemen (Industrie 4.0)
  • Additive Fertigungs­verfahren wie 3D-Druck
  • Social-Media-Kommunikations­strategien
  • Digitale Vertriebs­kanäle, die mobil nutzbar sind

2. Innovative Vorhaben: für Ihr Unternehmen neue oder verbesserte Produkte, Prozesse und Dienst­leistungen.

  • Produkte, zum Beispiel die Herstellung eines neuen Verpackungs­materials
  • Verfahren/Prozesse, zum Beispiel Aufbau eines neuen Produktions­prozesses
  • Dienst­leistungen, zum Beispiel unent­geltliche Apps, die am Markt angeboten werden

Von diesem Kredit profitieren mittel­ständische Unter­nehmen und Frei­berufler, die seit mindestens 2 Jahren geschäftstätig sind.

Um als Innovatives Unter­nehmen zu gelten, müssen Sie nur eines der folgenden Merkmale erfüllen und Sie erhalten die Förderung für Ihren gesamten Finanzierungs­bedarf in Investi­tionen und Betriebs­mittel:

  • Mehr als 20 % Wachstum pro Jahr bei Umsatz oder Beschäftigten­zahl im Durch­schnitt der letzten 3 Jahre
  • Mindestens 10 % Betriebs­kostenanteil für Forschung und Entwicklung in jedem der letzten 3 Jahre
  • Mindestens 5 % Betriebs­kostenanteil bei Unter­nehmen, die 7 Jahre oder jünger sind, für Forschung und Entwicklung in einem der letzten 3 Jahre
  • Innovations­preis der EU in den letzten 24 Monaten
  • Innovations­förderung durch Staat oder EU in den letzten 36 Monaten
  • Eine Venture Capital Finan­zierung in den letzten 24 Monaten
Neue Produkte und Prozesse entwickeln

Mit dem KfW-Programm ERP-Mezzanine für Innovation finanzieren Sie marktnahe Forschung sowie die Neu- und Weiter­entwicklung von Produkten, Prozessen und Dienst­leistungen bis zu fünf Millionen Euro.

Gefördert werden können zum Beispiel:

  • Betriebs­mittel, wie Personal­kosten Ihres Vorhabens, Einzel­kosten für Forschungs- und Entwicklungs­aufträge sowie für Beratungs­dienste und Ähnliches (externe Kosten)
  • Investitionen: Kosten für Forschung und Entwicklung, die für das Vorhaben anfallen (einschließlich anteiliger Abschreibungen für den Forschungs- und Entwicklungs­zeitraum)

Von diesem Kredit profitieren etablierte Unter­nehmen der privaten Wirtschaft sowie Frei­berufler, die seit mindestens 2 Jahren geschäfts­tätig sind.

Energie und Umwelt

Verantwortung über­nehmen für die Umwelt

  • Für alle Unternehmen und Frei­berufler, unabhängig von der Umsatz­größe
  • Je besser die Energie­effizienz, desto höher die Förderung
  • Günstige Zins­sätze und hohe Tilgungs­zuschüsse
  • Förderung von Energie­effizienz-Maßnahmen im In- und Ausland bis zu 25 Millionen Euro pro Vorhaben
  • Niedrigerer Einstiegs­standard – bereits ab 10 Prozent Energie­einsparung ist eine Förderung möglich

Ihre Förder­möglich­keiten im Überblick

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Wichtig für Ihre Pläne: Im Rahmen des Klimaschutzprogrammes 2030 entwickelt die Bundesregierung die Förderung für energieeffiziente Gebäude weiter. Die neue „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ startet zum 01.07.2021.

Das Wichtigste in Kürze

  • Förderkredit für Sanierung und Neubau
  • Bis zu 30 Mio. Euro Kredit für Effizienzgebäude
  • Bis zu 15 Mio. Euro Kredit für Einzelmaßnahmen
  • Weniger zurückzahlen: zwischen 15 % und 50 % Tilgungszuschuss
  • Zusätzliche Förderung möglich, z. B. für Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung

Gefördert werden können zum Beispiel:

1. Bau und Kauf eines neuen Effizienzgebäudes

Förderung auf den Bau oder den Kauf eines neu errichteten Effizienzgebäudes.

  • Neubau: die Baukosten und Kosten der förderfähigen Umfeldmaßnahmen (ohne Grundstückskosten)
  • Kauf: den Kaufpreis der Immobilie (ohne Grundstückskosten)

Eine zusätzliche Förderung erhalten Sie für

  • die notwendige Fachplanung und Baubegleitung durch eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten sowie eine akustische Fachplanung durch eine Akustikerin oder einen Akustiker
  • die Nachhaltigkeitszertifizierung eines Neubaus mit dem „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“, wenn Sie eine Effizienzgebäude-Stufe mit Nachhaltigkeits-Klasse erreichen

2. Sanierung von bestehenden Immobilien zum Effizienzgebäude

Gefördert werden alle energetischen Maßnahmen, die zu einer Effizienzgebäude-Stufe führen, sowie die Kosten der förderfähigen Umfeldmaßnahmen.

Voraussetzung: Der Bauantrag oder die Bauanzeige des Gebäudes liegt zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 5 Jahre zurück.

Weiterhin wird die Sanierung von Baudenkmalen gefördert.

Beim Kauf einer frisch sanierten Immobilie, werden die Maßnahmen der energetischen Sanierung, wenn die Kosten gesondert ausgewiesen sind (z. B. im Kaufvertrag), gefördert.

Eine zusätzliche Förderung erhalten Sie für

  • die notwendige Fachplanung und Baubegleitung durch eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten sowie eine akustische Fachplanung durch eine Akustikerin oder einen Akustiker.
  • die Nachhaltigkeitszertifizierung eines Neubaus mit dem „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“, wenn Sie eine Effizienzgebäude-Stufe mit Nachhaltigkeits-Klasse erreichen.

3. Einzelne energetische Maßnahmen bei bestehenden Immobilien

Wenn Sie mit Ihrer Sanierung keine Effizienzgebäude-Stufe anstreben, werden auch Einzelmaßnahmen – inklusive der Kosten der mitgeförderten Umfeldmaßnahmen gefördert.

Beispiele für Einzelmaßnahmen sind:

  • Wände, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken dämmen
  • Fenster, Vorhangfassaden, Außentüren und Tore einbauen oder erneuern
  • Sommerlichen Wärmeschutz einbauen oder erneuern
  • Heizungsanlage erneuern und optimieren
  • Klima- und Lüftungsanlagen einbauen
  • Digitale Systeme einbauen, die den Energie­verbrauch optimieren oder technische Anlagen smart steuerbar machen

Eine zusätzliche Förderung erhalten Sie für

  • die notwendige Fachplanung und Baubegleitung durch eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten sowie eine akustische Fachplanung durch eine Akustikerin oder einen Akustiker. Wenn Sie Ihre Heizungsanlage erneuern oder optimieren wollen, kann auch ein Fachunternehmen die benötigten Bestätigungen ausstellen. Für die Aufwände des Fachunternehmens gelten andere Regeln für die Kostenübernahme.
Energieeffiziente Produktionsanlagen und -prozesse

Das KfW-Energie­effizienz­programm unterstützt Energie­effizienz­maßnahmen im Bereich Produktions­anlagen und -prozesse gewerblicher Unternehmen mit zins­günstigen Darlehen. Gefördert werden alle Investitions­maßnahmen, die eine Energie­einsparung von mindestens 10 Prozent erzielen.

Gefördert werden können zum Beispiel:

  • Maschinen und Anlagen
  • Elektrische Antriebe und Pumpen
  • Wärme­rück­gewinnung
  • Informations- und Kommunikations­technik
  • Kraft-Wärme-Kopplungs­anlagen
Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft

Mit dem KfW-Energie­effizienz­programm – Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft – finanzieren Sie Maß­nahmen zur Energie­einsparung und Reduzierung der Kohlendioxid-Emissionen. Dabei profitieren Sie von einem günstigen Kredit und erhalten einen Tilgungs­zuschuss von bis zu 55 Prozent.

Gefördert werden können zum Beispiel:

1. Ersatz oder Neuan­schaffung hoch­effizienter Anlagen wie Motoren, Pumpen, Venti­latoren, Druck­luft­anlagen, Frequenz­umrichter, Anlagen zur Abwärme­vermeidung und -nutzung

2. Bereit­stellung von Prozess­wärme aus erneuer­baren Energien zum Beispiel mit Solar­kollektoren, Biomasse­anlagen und Wärme­pumpen

3. Mess-, Steuer- und Regelungs­technik sowie Sensorik, einschließ­lich Energie­management-Software und Schulung

4. Energetische Optimierung von Anlagen und Prozessen auf Basis eines Energie­einspar­konzepts:

  • Maßnahmen zur Abwärme­nutzung
  • Maßnahmen an der Gebäude­anlagen­technik wie Heizung, Lüftung, Klima­anlagen, Beleuchtung
  • Energie­effiziente Bereit­stellung von Prozess­wärme oder -kälte
  • Vermeidung von Energie­verlusten (z. B. Dämmung)
  • Erstellung eines Einspar­konzepts und Begleitung bei der Umsetzung durch einen Energie­berater
Umwelt schützen und Ressourcen schonen

Schonen Sie Ressourcen und verschaffen Sie sich so Kosten- und Wettbewerbs­vorteile. Mit dem KfW-Umwelt­programm erhalten Sie eine zins­günstige Finanzierung Ihrer Investitionen in Umweltschutz und Nach­haltigkeit. Dabei werden insbesondere Investitionen gefördert, mit denen bereits die Entstehung von Umwelt­belastungen vermieden oder wesentlich vermindert werden.

Gefördert werden können zum Beispiel:

  • Ressourcen- und Material­einsparung
  • Boden- und Grund­wasser­schutz
  • Lärm- und Abgas­vermeidung, oder -verminderung
  • Abfall­vermeidung, -behandlung und -verwertung
  • Abwasser­vermeidung, -verminderung und -reinigung
  • Sanieren von Altlasten bzw. Flächen
  • Anschaffung von emissions- und lärm­armen Fahr­zeugen (z. B. Elektro- und Hybrid­fahrzeuge)
  • Errichtung von Lade­stationen für Elektro­fahrzeuge oder Betankungs­anlagen für Wasserstoff
Kredit und Klimazuschuss für klimafreundliche Investitionen

Klimaschutzoffensive für den Mittelstand

  • Zinsgünstiges Darlehen in Verbindung mit attraktivem Klimazuschuss
  • Für Unternehmen mit bis zu 500 Mio. Euro Jahresumsatz
  • Auch zur Finanzierung von Vorhaben innerhalb der EU

Sie wollen mit Ihrem Unternehmen einen Beitrag zum Umweltschutz leisten? Der KfW-Kredit mit Klimazuschuss unterstützt Sie dabei.

Förderfähig sind Investitionen in den Bereichen:

  • Herstellung klima­freundlicher Technologien, Produkte und Schlüsselkomponenten, z.B. Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, emissionsarme Fahrzeuge, energie­effiziente Gebäudetechnik
  • Maßnahmen zur Minderung der Treibhaus­gas­emissionen ausgewählter energieintensiver Prozesse
  • Erzeugungsanlagen von Strom, Wärme und Kälte aus erneuerbaren Energien, Gas und Abwärme
  • Erzeugung und Verteilung von Fernwärme/-kälte
  • Stromverteil­netze und Energiespeicher
  • Erzeugung von Biomasse, Biogas und Biokraftstoffen
  • Kohlendioxid­transport und -speicherung
  • Wasser-, Abwasser-, Abfallmanagement
  • Klimafreundlicher Verkehr
  • Green IT
Ihr nächster Schritt

Ihr Berater informiert Sie gerne im Detail über die verschiedenen Förder­programme und unter­stützt Sie dabei, die passenden Förder­mittel zu beantragen. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.

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